20. April 2024
2016-2019Allgemeines

Aus unserer Sicht – Kauf und Widmung der Straßen auf dem Bühberg

Aus unserer Sicht – Kauf und Widmung der Straßen auf dem Bühberg

Seit über einem Jahr redet unser Bürgermeister in der Öffentlichkeit über das Thema „Kauf und Widmung der Straßen auf dem Bühberg“ und versprach den dortigen Anwohnern, dass diese Angelegenheit für sie kostenfrei verlaufen wird. Als Fragen gestellt und bestehende Problematiken aufgezeigt wurden, kehrte Ruhe um die erste Vorlage der Verwaltung, der Sitzungsdrucksache “R 26” aus dem Oktober 2017, ein.

Ein ausstehendes Gutachten über den Grundstückswert war es letztendlich, welches Erik Cziesla (CDU) dazu veranlasste, in der Bauausschusssitzung im Oktober 2018 einen Antrag auf Vertagung zu stellen. Von Friedbert Maier, Leiter Bau- und Grundstücksverwaltung, wurde beteuert, dass dieses Gutachten noch im selben Jahr vorgelegt würde. Jedoch erhielten die Ratsmitglieder erst wenige Tage vor der Bauausschusssitzung im Juni 2018 dieses Schriftstück. In dieser Sitzung hat dann Dipl.-Ing. Scholze über die Straßenzustände am Bühberg informiert, was eine sorgfältige Vorbereitung und somit eine frühere Vorlage des Gutachtens erforderlich gemacht hätte.

Scholze sprach Mängel an und empfahl ein “Gentlemans Agreement” mit den Anliegern sowie deren Kostenbeteilung. Erik Cziesla indes schlägt vor, auch vom Land eine Kostenbeteiligung für die Übernahme der Straßen zu verlangen und wies auf die Verkehrssicherungspflicht und die Prioritätenliste zur Straßensanierung hin. Zudem forderte er eine Prüfung durch die städtische Tiefbautechnikerin Sabine Glage. Bis zur Vorlage der Informationen bekräftigte er seinen Antrag auf Vertagung.

Eigentlich eine klare und deutliche Auftragslage, in der die Verwaltung zu Gesprächen und weiteren Informationen aufgefordert wurde. Geliefert hat sie nach Ansicht der WgiR nicht im geforderten Umfang. Auf unseren Vorschlag hin hatte der Rats- und Ausschussvorsitzende Rolf Lange (CDU) zu einem Ortstermin auf dem Bühberg eingeladen. Bei der Begehung zeigten sich die geschilderten Mängel in Verbindung mit den Ab- und Oberwasserkanälen, doch der notwendige Sanierungbedarf und deren Kosten blieben unklar. Die von Herrn Maier schon als notwendig bezeichnete Erneuerung der Straßenbeleuchtung und die dabei gängige Kostenbeteiligung der Anlieger waren jetzt kein Thema mehr. Auch die Straßen- und Verkehrssicherungspflicht waren trotz ausgebliebener konkreter Erklärungen vom Tisch. Ebenso verhielt es sich beim Brandschutz – drei Hydraten gibt es auf dem Bühberg, von denen ihre Förderleistungen nicht einmal bekannt bzw. geprüft wurden.

Im Odertal, wo ein Ferienpark entstehen soll, waren Brandmeister vor Ort und haben das Gelände und deren Wasserversorgung beurteilt. Warum nicht auch auf dem Bühberg?

Zusammenfassend gibt es nach über einem Jahr immer noch offene Fragen und keine Berichte über geführte Gespräche durch den Bürgermeister. Wollte er keinen nachdrücklichen Versuch über eine finanzielle Unterstützung durch das Land zur Straßensicherung einfordern oder hat er es schlicht vergessen? Ebenso scheint es sich auch bei dem vorgeschlagenen “Gentlemans Agreement” über eine Kostenbeteiligung durch die Anlieger zu verhalten. Mir hat ein Anwohner klar erklärt: “Sagt uns, was es uns kostet und gut ist es.” Doch hier scheint sich der Bürgermeister seinem unseriösem Versprechen gegenüber mehr verpflichtet zu fühlen, als dem klaren Ratsauftrag zur Führung von Gesprächen.

Doch auch bei der Begehung der Straßen auf dem Bühberg war die Kostenfreiheit kein Thema mehr und wurde so nicht mehr bestätigt. Fakt ist aber, dass bereits im gesamten Bundesgebiet in Stadt- und Gemeinderäten über das Für und Wider bei der Abschaffung von Straßenausbaubeiträgen und der stattdessen geplanten Erhebung einer allgemeinen Abgabe für alle Bürger diskutiert wird. Auch in Niedersachsen hat die Große Koalition schon seit März 2017 einen Gesetzesentwurf auf den Weg gebracht. Die WgiR ist davon überzeugt, dass dieser Gesetzesentwurf es ist, der sich hinter dem Versprechen des Bürgermeister verbirgt.                  

Genau solche Tricks sind es, die mit dem Verständnis der WgiR für mehr Transparenz nicht zu vereinigen sind. Gerade bei einer Sachlage, die mit einer aktuellen Gesetzesänderung unmittelbar im Zusammenhang stehen, hätte die Verwaltungsspitze dieses Thema offen ansprechen und auf den Tisch legen müssen. So aber war es die WgiR allein, die erst umfassende Informationen gefordert hat und dann abstimmen wollte. Wir sind unserem Streben nach mehr Transparenz treu geblieben und werden es weiter bleiben. Und das auch dann, wenn sich andere mit nichtöffentlichen Gesprächen zufrieden geben.

Wie dem auch immer sei, die WgiR empfindet es als unverantwortlich gerade über sicherheitsrelevante Fragen keinerlei schriftliche Unterlagen oder protokollierte Aussagen bekommen zu haben. WgiR versteht nicht, wie eine Verwaltung einfach so über diese Dinge hinweg sehen kann und zudem noch von den Ratsmitgliedern einen Beschluss verlangt, mit dem sie in eine gewisse Mitverantwortung genommen werden.

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